Satzung der Saar-SGK e.V.
Satzung der Saar-SGK e.V.
§ 1 Name und Sitz
1) Der Verein führt den Namen "Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Saarland e.V.", abgekürzt "Saar-SGK".
2) Der Verein hat seinen Sitz in Saarbrücken.
§ 2 Zweck
1) Die SGK-Saar hat die Aufgabe, sozialdemokratische Grundsätze in der Kommunalpolitik zu verwirklichen. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch:
1. Das Erarbeiten von Richtlinien für die praktische Arbeit in den kommunalen Vertretungen und Körperschaften nach Maßgabe der allgemeinen politischen Grundlagen der SPD;
2. Beratung der SPD-Fraktionen im kommunalen Bereich, damit kommunalpolitische Probleme nach Möglichkeit einheitlich gelöst werden;
3. gemeinsame Vertretung kommunalpolitischer Interessen gegenüber den SPD-Fraktionen des Landtages und des Bundestages;
4. Kontakte zu den kommunalen Spitzenverbänden und anderen für die Kommunalpolitik wichtigen Institutionen;
5. Fachtagungen; Konferenzen und Seminare, die der staatsbürgerlichen und kommunalpolitischen Fortbildung dienen.
2) Die SGK-Saar verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne der §§ 52-78 der Abgabenordnung.
§ 3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
1) Ordentliche Mitglieder können alle an der Kommunalpolitik interessierte natürliche Personen werden, die sich den sozialdemokratischen Grundsätzen verbunden fühlen.
2) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme anhand von Beitrittserklärungen.
3) Mitglieder sollen insbesondere werden:
1. alle Mitglieder von Fraktionen der SPD (Orts- und Bezirksrat; Gemeinde- und Stadtrat; Kreis- und Stadtverbandstag) einschließlich der in Ausschüssen tätigen sachkundige Bürgerinnen und Bürger.
2. Beschäftigte der Kommunen sowie ihrer Einrichtungen und Unternehmen;
3. Beschäftigte kommunaler Spitzenverbände.
4) Die Mitgliedschaft in der Saar-SGK ist mit der Mitgliedschaft in der Bundes-SGK verbunden.
5) Interessierten natürliche und juristische Personen können förderndes Mitglied werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
6) Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Eingang der schriftlichen Austrittserklärung an den Vorstand bzw. in dem im Schreiben angegebenen Zeitpunkt.
7) Der Vorstand kann ein Mitglied mit der Mehrheit seiner Mitglieder ausschließen, wenn das Mitglied in erheblichem Maße dem satzungsgemäßen Vereinszweck zuwidergehandelt hat und dadurch Schaden für die Saar-SGK zu besorgen ist.
8) Die Nichtzahlung des satzungsgemäßen Beitrags für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten trotz schriftlicher Mahnung steht einer Austrittserklärung gleich; der Vorstand stellt den Zeitpunkt des Austritts durch Beschluß fest.
§ 4 Organe
Die Organe der SGK-Saar sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
1) Mindestens alle 2 Jahre ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig. Die Mitgliederversammlung kann mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen, für die Zukunft anstelle von Mitgliederversammlungen Delegiertenversammlungen durchzuführen.
2) Die Mitgliederversammlung beschließt über:
1. die ihr vom Vorstand unterbreiteten Vorlagen sowie über Anträge von ordentlichen Mitgliedern;
2. die Satzung und Satzungsänderungen
3. wichtige Grundsätze, die der Verwirklichung des Zwecks der Saar-SGK im Sinne des § 2 der Satzung dienen;
4. die Wahl des Vorstandes;
5. die Wahl von drei Revisoren/innen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und von denen nur jeweils zwei unmittelbar wiedergewählt werden können;
6. die Festsetzung von Sonderbeiträgen und Umlagen;
7. die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes;
8. die Höhe der Beiträge.
3) Die Mitgliederversammlung ist schriftlich durch den/die Vorsitzende/n unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von vier Wochen einzuberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind innerhalb einer vom Vorstand festzusetzenden Frist schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen.
4) Stehen Personen zur Wahl, kann per Akklamation abgestimmt werden, sofern dagegen keine Einwände erhoben werden; ansonsten ist geheim abzustimmen.
5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom/von der Versammlungsleiter/in und vom/von der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen ist.
§ 6 Vorstand
1) Der Vorstand, der auf die Dauer von zwei Jahren gewählt wird, besteht aus:
1. dem/der Vorsitzenden
2. drei Stellvertreter/innen
3. dem/der Schatzmeister/in
4. dem/der Geschäftsführer/in
5. weiteren Beisitzern/innen
6. zwei vom Landesvorstand der SPD benannten Mitgliedern
2) Die Mitgliederversammlung beschließt jeweils vor der Wahl die Anzahl der zu wählenden Beisitzer/innen nach Abs. 1) Nr. 5. Des weiteren soll sie darauf achten, daß die Positionen gem. Abs. 1) Nr. 1 und Nr. 2 so besetzt werden, daß möglichst das gesamte Spektrum der Saar-SGK (§ 3 Abs. 3) vertreten ist.
3) Der Vorstand kann beschließen, daß bestimmte Personen als ständige Gäste zu seinen Sitzungen eingeladen werden
4) Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung (§ 5) vor.
5) Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten oder durch Beschluß einzelnen Vorstandsmitgliedern zur selbstständigen Erledigung übertragen worden sind.
6) Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das vom/von der Sitzungsleiter/in und dem/der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen ist.
§ 7 Vertretungsbefugnis (Vorstand i.S. d. § 26 BGB)
1) Die Saar-SGK wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n oder eine/n Stellvertreter/in einerseits in Gemeinschaft mit dem/der Geschäftsführer/in oder dem/der Schatzmeister/in andererseits vertreten.
2) Ein/e Stellvertreter/in ist nur bei Verhinderung des/der Vorsitzenden zur Vertretung befugt. Diese Regelung gilt im Innenverhältnis und schränkt die Vertretungsmacht nach außen nicht ein.
3) Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB ist ermächtigt, Satzungsänderungen redaktioneller Art vorzunehmen.
§ 8 Fachausschüsse
Zur fachlichen Beratung des Vorstandes und zur Verwirklichung des Zwecks der SGK-Saar werden Fachausschüsse eingerichtet. Der Vorstand bestellt die Vorsitzenden, beruft die Mitglieder und bestimmt die Aufgaben der Fachausschüsse. Die Vorsitzenden der Fachausschüsse gehören dem Vorstand mit beratender Stimme an.
§ 9 Beiträge
Die SGK-Saar erhebt Beiträge, deren Höhe auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Darin sind die Beitragsanteile enthalten, die nach § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung der Bundes-SGK an diese abzuführen sind. Die Beiträge und Beitragsanteile sind für die ordentlichen Mitglieder vierteljährlich im voraus an die SGK-Saar abzuführen.
§ 10 Verfahren
Soweit diese Satzung keine Bestimmungen über das Verfahren, insbesondere in Versammlungen enthält, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Organisationsstatuts der SPD in der jeweils geltenden Fassung.
§ 11 Satzungsänderung
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Anwesenden der Mitgliederversammlung. Das gilt auch für eine Änderung des Vereinszwecks.
§ 12 Auflösung
1) Ein Beschluß über die Auflösung der SGK-Saar bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung, auf der mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist.
2) Über die Verwendung des Vermögens entscheidet die Versammlung.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Beitragshöhe:
I. Mitglieder gem. § 3 (1) Nr. 1, außer Bezirksvertreter und in Ausschüssen tätige, sachkundige Bürger/innen:
Gemeindegrößenzahl (Einwohnerzahl)
Mitgliedsbeitrag pro Monat mit Anteil für Bundes-SGK (im Beitrag enthalten)
bis 20.000 1,80 € 1,00 €
bis 80.000 3,50 € 1,60 €
bis 250.000 6,20 € 2,50 €
Kreise:
bis 150.000 3,50 € 1,60 €
über 750.000 6,20 € 2,50 €
II. Bezirksvertreter und in Ausschüssen tätige sachkundige Bürger/innen:
Mitgliedsbeitrag pro Monat Anteil für Bundes-SGK
1,80 € 1,00 €
III. Mitglieder gem. § 3 (7) Nr. 2 und 3
Besoldungsgruppe bzw.
entspr. Einkommen
Mitgliedsbeitrag pro Monat Anteil für Bundes-SGK
bis A 13 1,80 € 1,00 €
bis A 15 3,50 € 1,60 €
A 16 und B-Gruppen 6,20 € 2,50 €
Termine
