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Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Saarland e.V.


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18.12.2008

Zehn Kernforderungen der Saar-SGK an eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung nach der Landtagswahl 2009

beschlossen vom Vorstand der Saar-SGK am 18.12.2008

1. Kommunalmodell statt Staatsmodell

Die Diskussionen um das Hesse-Gutachten und seine gesetzlichen Schlussfolgerungen zeigen: Bürgernähe ist durch die CDU-Landesregierung verloren gegangen. Nichts ist zu bemerken von den großspurig angekündigten millionenschweren Synergieeffekten. Wir fordern von einer SPD-geführten Landesregierung, dass sie die im Rahmen des Staatsmodells von der CDU-Landesregierung vorgenommene Hochzonung von staatlichen Aufgaben korrigiert und ein “Kommunalmodell“ einführt., welches die Städte, Gemeinden und Kreise stärkt.

Dadurch erhalten die Kommunen auf staatliche Aufgaben ein Zugriffsrecht, sofern ihre Verwaltungen die Qualitätskriterien erfüllen, die an eine verantwortbare Aufgabenerledigung zu stellen sind. Hierzu zählt neben der Fachlichkeit, der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Effizienz auch die Gewährleistung einer bürgernahen öffentlichen Dienstleistung.

Entscheidend dabei ist, dass sich im Gegensatz zum modifizierten Staatsmodell die kommunale Ebene in Selbstverwaltung und Eigenverantwortung mit effektiver demokratischer Kontrolle vor Ort selbst organisiert. Das ist das Wesen der verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltung.

Wir erwarten, dass die Regierung die Abläufe auf den Prüfstand stellt und herausfindet, wo „der Amtsschimmel wiehert“ und bürokratische Abläufe übermäßig kompliziert und ineffektiv sind. Sie muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die interkommunale Zusammenarbeit gefördert wird: Aufgaben, die nicht auf der unteren Ebene erfüllt werden können, werden entweder durch Kooperation zwischen Gemeinden oder mit Hilfe der Kreise erledigt. Für jede kommunale Aufgabe werden daher die effizienteste Erledigungsform sowie die geeigneteste Ebene der Erledigung ermittelt. Der so überarbeitete kommunale Produktplan wird eine Konzentration der Aufgabenerledigung und damit eine Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Verbesserung des Bürgerservices vor Ort ermöglichen.

Eine herausragende Bedeutung wird dabei der innere Verwaltungsbereich haben. Die Landesregierung muss aktiv den Wachstumsbereich  „E-Goverment“ in den kommunalen Verwaltungen fördern. Im Rahmen von Deutschland-Online werden in den kommenden Jahren wesentliche Bereiche der Verwaltung mit Hilfe der elektronischen Medien arbeiten. Der Zweckverband eGo-Saar ist ein hervorragendes Beispiel, wie interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich funktionieren kann: Hier liegen die wahren Chancen, ohne Verlust von Bürgernähe und Qualität die Segnungen der modernen Technik kostenmindernd wirken zu lassen: Den Bürgern in Stadt und Land wird eine räumlich nahe Anlaufstelle garantiert, wo ihre Anliegen schnell und unbürokratisch erledigt werden – ob dies allein durch die eigene Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder durch interkommunale Zusammenarbeit geschieht, spielt für sie im Ergebnis keine Rolle. Durch moderne Benachrichtigungstechniken wie E-Mail, SMS, aber auf Wunsch auch einen Anruf, werden die Erledigungen bzw. noch notwendigen Mitwirkungen mitgeteilt, so dass die Verwaltungsvorgänge schneller, zielgerichteter und im Ergebnis bürgerfreundlicher ablaufen.  Das Onlineangebot kommunaler Dienstleistung muss daher zügig ausgebaut werden.

Für uns gilt: Die Regierung soll regieren; Verwalten können die Gemeinden und Gemeindeverbände besser und bürgernäher!

 

2. Bildung ist unser wertvollster „Rohstoff“!

Zuerst hat die CDU-Landesregierung bei den Grundschulen einen Kahlschlag veranstaltet, gegen den Willen vieler Eltern, gegen den Willen auch der kommunalen Seite. Beispielsweise hatte die Saar-SGK vorgeschlagen, es bei dem Mindesterfordernis der Einzügigkeit zu belassen. Wäre dem gefolgt worden, gäbe es heute in vielen Dörfern noch eine Schule. Wir erwarten, dass eine SPD-geführte Landesregierung das Prinzip der „Einzügigkeit“ wieder im Schulordnungsgesetz festschreibt; keine einzügige Grundschule soll geschlossen werden! Dort, wo Gemeinden und Eltern vor Ort dies wünschen, können geschlossene Schulen auch wieder in Betrieb genommen werden – hierbei soll ihre Rolle als „Bildungszentrum vor Ort“ und „Herz eines Dorfes“ auch dadurch gestärkt werden, dass auch die Bildung von Kombiklassen besonders in kleinen Orten möglich ist. Altersübergreifendes Lernen, neue pädagogische Konzepte, Integration statt Ausgrenzung, spätere Differenzierung bieten für die Kommunen eine Chance, ihren Beitrag zur Überwindung des drohenden Bildungsnotstandes zu leisten und lassen Bildung für alle Bevölkerungsschichten offen zugänglich.

Darüber hinaus muss es auf allen Ebenen endlich ein Angebot an echten Ganztagsschulen geben.

Ebenso plädieren wir für eine stärkere Verzahnung zwischen vorschulischer und schulischer Erziehung. Luxemburg macht uns das mit der Primärschule vor, wie Luxemburg auch vorbildlich die Mehrsprachigkeit in der Schule vorlebt. Wenn wir Ernst machen wollen mit unserer Lage „mitten in Europa“, muss dies gerade auch bei der Bildung gelebt werden.

Wir fordern eine Abschmelzung der Ministerialbürokratie zugunsten der Schulen vor Ort, beispielsweise im Rahmen der Schulbuchausleihe, damit die Lehrkräfte sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Die Finanzierung der von den Kommunen künftig stärker wahrzunehmenden bildungspolitischen Leistungen, insbesondere die notwendigen zusätzlichen Personal- und Sachkosten, müssen vom Land wegen dessen bildungspolitischer Verantwortung im föderalen System übernommen werden.

 

 

3. Frei ab Drei

Die strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien – aber auch Unsicherheit und Egoismus - hindern viele Menschen daran, den eigenen Kinderwunsch zur erfüllen. Kinder- und Familienfreundlichkeit muss deshalb im Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Kommunalpolitik stehen. Dies meint einen Mix aus einem ausreichenden Angebot an Kindertageseinrichtungen, Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, preiswertem Wohnraum für Familien in Neu- und Altbauten und der finanziellen Unterstützung kinderreicher Familien. Mit dem Projekt „Frei ab drei“ wollen wir Familien mit drei und mehr Kindern umfangreich von den Kosten kommunaler Leistungen wie Kindergartenbeiträge, Benutzung des ÖPNV, Besuch von Schwimmbädern und Bibliotheken etc. frei stellen. Ein Landesprogramm „Kinder- und familienfreundliche Stadt/Gemeinde“ soll die Kommunen auf diesem Weg beraten und finanziell unterstützen.

 

4. Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe ist der größte Kostenblock für die Landkreise und den Regionalverband. Gemeinsam mit den freien Trägern streben wir daher einen Umbau der Hilfen zur Erziehung an, der auf den Ausbau der Prävention setzt, ambulante Hilfen stärkt, die wohnortnahe Unterbringung von Kindern und Familien betreibt und die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern in den Mittelpunkt stellt.
Das ehrenamtliche Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsnen in Vereinen, Jugendzentren und Jugendverbänden verdient öffentliche Anerkennung und Unterstützung. Angebote der außerschulischen Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe müssen ausgebaut statt abgebaut werden.

 

5. Kultur und Sport stärken

Kultur- und Sportpolitik leisten einen entscheidenden Beitrag für die Sozial-, Bildungs- und Stadtentwicklungspolitik der Kommunen und werden durch ein großes bürgerschaftliches Engagement getragen. Für die Jugend ist das Hereinwachsen in die Gesellschaft eng mit kulturellem Ausdruck sowie Bewegung und Sport verbunden, die steigende Zahl älterer Menschen bleibt durch entsprechende Aktivitäten am Gemeinschaftsleben vor Ort beteiligt. Aus Begegnung in Kultur und Sport wächst auch das gegenseitige Verständnis über nationale, religiöse und kulturelle Schranken hinweg. Spitzensportförderung ist wichtig, aber gerade der Breitensport dient den Bürgern unmittelbar. Gleiches gilt für die Kultur, wo große „Events“ sicher notwendig sind, aber das Engagement von kulturtreibenden Vereinen mehr als bisher gefördert werden muss.

 

 

6. Kommunale Daseinsvorsorge sichern und ausbauen

Kommunalwirtschaftliche Betätigung stellt einen integralen Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung dar. Deshalb fordern wir, der sog. Subsidiaritätsklausel (§ 108 KSVG) wieder die Fassung vor der Verschärfung 2003 zu geben: Über die Frage, welche Unternehmen eine Gemeinde zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger selbst unterhält, welche Aufgaben sie gemischten Gesellschaften (Kooperation mit Privaten) oder gar allein privaten Dritten zur Erledigung überträgt, sollen allein die kommunalen Gremien entscheiden. Die Kommunen werden, unabhängig welches Modell zur Aufgabenerledigung gewählt wird, den staatlichen Einfluss, insbesondere bei Strom, Wasser, Abwasser, aber auch bei Telekommunikation, Post, Transport und Verkehr, sicherzustellen haben. Damit wird einer gänzlichen Privatisierung dieser Bereiche eine Absage erteilt. Es soll darauf hingewirkt werden, bereits erfolgte (echte) Privatisierungen rückgängig zu machen.

Die kommunalen Unternehmen wie Stadt- und Wasserwerke sind für viele Gemeinden eine unverzichtbare Notwendigkeit. Häufig resultiert der noch vorhandene Spielraum an kommunaler Selbstverwaltung aus der wirtschaftlichen Betätigung der einzelnen Kommune vor Ort. Dabei sind kommunale Unternehmen keine Gegner, sondern Partner der jeweiligen regionalen Wirtschaft. Häufig profitiert das jeweilige Handwerk und Gewerbe von der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommune und deren Handeln. Die kommunalwirtschaftsfeindliche Politik der Landesregierung muss deshalb korrigiert werden.

Wir fordern deshalb, auch das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit zu ändern und die Befugnisse der schließlich von den Gemeinden in die Gremien entsandten Mitglieder zu stärken. Die jetzige Rechtslage verkompliziert und verbürokratisiert die notwendigen Entscheidungsprozesse (z.B. beim EVS) unnötig und stellt ein Hemmnis für die wünschenswerte interkommunale Kooperation dar.

Die kommunale Infrastruktur muss verbessert werden, denn Infrastrukturpolitik ist Innovationsförderung und Arbeitsmarktpolitik zugleich. Die von den Kommunen angestoßenen Investitionen lösen in hohem Umfang private Folgeinvestitionen aus. Das sichert und schafft Arbeitsplätze.

Das Instrument der Städtebauförderung muss künftig stärker denn je zur Stärkung unserer Innenstädte und Ortskerne eingesetzt werden.

Im Rahmen der EU – Förderung fordern wir eine SPD-geführte Landesregierung auf, eine deutliche Schwerpunktverlagerung zu Gunsten der Förderung der Innenstädte sowie zum  zukunftsfähigen Ausbau von Gewerbegebieten insbesondere zur Stärkung des ländlichen Raumes vorzunehmen. Dem Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur kommt hierbei besondere Bedeutung zu.

Eine weitere wichtige Forderung ist die Sicherstellung der Finanzierung der Aufgaben des Brandschutzes durch staatliche Mittel wie im bisherigen Maße. Die geplante Übertragung der Ertrags- und Verwaltungshoheit der Versicherungssteuer unter Einbeziehung der Feuerschutzsteuer von den Ländern auf den Bund im Rahmen der Föderalismusreform II bietet hier Anlass zur Sorge. Wenn die Länder gegenüber dem Bund eine Ausgleichzahlung nicht durchsetzen können, muss das Land als Auftraggeber des Brandschutzes den Kommunen die dann fehlenden Mittel anderweitig uneingeschränkt zur Verfügung stellen.

 

7. Konsultationsverfahren einführen

Wir fordern die Einführung eines Konsultationsverfahrens in der Verfassung des Saarlandes: Danach darf das Land nur dann Gesetze mit Kostenfolgen für die kommunale Seite beschließen, wenn diese zustimmt. Kommt keine Einigung zustande, muss diejenige Ebene die Kosten tragen, die das Gesetz veranlasst hat.

 

8. Verbesserung der kommunalen Finanzen

In den letzten Jahren hat es permanent den Griff der CDU-Landesregierung in die kommunalen Kassen gegeben. Der kommunale Finanzausgleich wurde ungeniert als „Steinbruch“ missbraucht. So hat das Land von 2005 bis 2009, also in nur vier Jahren, sich rund 300 Millionen Euro kommunales Geld zur Verbesserung der Situation des Landeshaushalts „genehmigt“. Damit muss Schluss sein.

Der kommunale Finanzausgleich muss deutlich erhöht werden, damit die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben für die Infrastruktur des Landes, für Bildung und Daseinsvorsorge, für Kultur und Sport und im sozialen Bereich erfüllen können.

 

9. Innere Kommunalverfassung weiter entwickeln

Mit der Einführung der Direktwahlen ist man auf halbem Wege stehen geblieben. In allen Bundesländern hat der jeweilige Verwaltungschef Sitz und Stimme im Rat. Dies muss endlich auch im Saarland gelten.

Der Gemeinderat soll mehr politisches Willensorgan als Verwaltungsorgan sein. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu verbessern, sollen für den jeweiligen Verwaltungschef Kernkompetenzen festgeschrieben werden. Gleichzeitig hat die Vertretung umfassende Unterrichtungs- und Kontrollbefugnisse gegenüber allen Entscheidungen des Verwaltungschefs einschließlich der Entscheidungen, die dieser in Auftragsangelegenheiten trifft.

Wer den Wählerinnen und Wählern mehr Rechte geben will, muss in aller Konsequenz auch Bürgerentscheide und Bürgerbegehren zum klar erkennbaren Bestandteil der lokalen Demokratie machen. Bei Angelegenheiten von beträchtlichem öffentlichen Interesse und nachhaltigen Auswirkungen auf die örtliche Lebensgemeinschaft müssen die Wählerinnen und Wähler stärker selbst aktiv werden können (Bürgerbegehren) oder die Angelegenheiten direkt mit entscheiden können (Bürgerentscheide).

Zur Stärkung der lokalen Demokratie gehört auch die Stärkung der politischen Gremien auf der untersten Ebene. Durch Kompetenzzuweisung wird eine Aufwertung der Ortsräte und der Funktion des Ortsvorstehers angestrebt. Das von der CDU angekündigte Umbenennen und Ortsvorsteher in Ortsbürgermeister entlarvt sich dabei als Augenwischerei und wird abgelehnt.

 

10. Selbstbestimmte, starke Kommunen in Europa

Die EU nimmt in vielen wichtigen Bereichen Einfluss auf kommunales Handeln beispielsweise durch Regeln des EU-Binnenmarktes (Wettbewerbsrecht und Vergaberecht) auf die Daseinsvorsorge, durch die EU-Förderung lokaler und regionaler Projekte, aber auch durch den Verbraucherschutz, beim Setzen ökologischer und sozialer Standards usw. Die Kommunen müssen daher stärker und früher in den Entscheidungsprozess auf europäischer Ebene eingebunden werden. Die Vertretung der Kommunen innerhalb der deutschen Delegation im Ausschuss der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU (AdR) muss verbessert werden. Auch soll die Landesregierung über ihre Einflussmöglichkeiten in der Länderkammer generell die Interessen der saarländischen Kommunen in den Entscheidungsprozessen in Angelegenheiten der EU noch stärker als bisher berücksichtigen.

 

Termine

  • 20.05.2011 - Landesparteitag der SPD Saar in Saarbrücken, ATSV-Halle, Bellevue

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