Saarmaika - ein Land ohne Kreise, Städte und Gemeinden?
Wichtige Kernforderungen von SGK und SSGT bleiben ungehört, darüber hinaus schägt die neue Regierung falsche Wege ein - der Koalitionsvertrag der "Saarmaika"-Parteien ist ein Dokument der Enttäuschung für die kommunale Familie an der Saar
Zu Beginn des Superwahljahres 2009 hatte die Saar-SGK 10 Kernforderungen an eine neue Landesregierung aufgestellt, die im wesentlichen auch dem entsprachen, was der Saarländische Städte- und Gemeindetag für dringend erachtet. Außer allgemeinen Floskeln und wenigen Absätzen im Vertragswerk merkt man von einer auch nur ansatzweisen Erkenntnis der neuen Regierung über die Wichtigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden für die Überlebensfähigkeit des Saarlandes kaum etwas.
Schon in den Präambel kommen die Kreise und Kommunen mit keinem Wort vor - und auch danach ist die Befassung mit den 52 Städten und Gemeinden sowie den fünf Kreisen sowie dem Regionalverband Saarbrücken dürftig.
Sieben Spiegelstriche, gerade mal eine Seite - Kommunales findet im Koalitionsvertrag etwa genauso viel Beachtung wie z.B. das Jagdrecht und halb so viel wie die naturnahe und nachhaltige Waldbewirtschaftung.
Was an anderen Orten steht, wie z.B. die angeblich unbedingt weiterhin notwendige Beschränkung der wirtschaftlichen Beteiligung (die im übrigen in den Kommunen, in denen sie noch nennenswert betrieben wird, zur Stabilisierung der Haushalte beiträgt), ist fast zu grausam und falsch, um es hier zu erwähnen. Gerade die Wirtschafts- und Finanzkrise hat unter Beweis gestellt, wie wichtig und stabilisierend kommunalwirtschaftliche Betätigung am Beispiel der Sparkassen und der Stadt- und Gemeindewerke gerade in Krisenzeiten ist. Wenn nun - offensichtlich als "Zuckerl" für die FDP darauf "geachtet" werden soll, dass "die öffentliche Hand nicht in stärker werdendem Umfang zum Mitbewerber für die Wirtschaft wird", indem man die kommunalwirtschaftliche Betätigung auf das "unbedingt notwendige Maß im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge" (was auch immer das heißt) reduzieren will, ist das der eindeutig falsche Weg zur falschen Zeit. Gleichzeitig will man "gleichwertige Entwicklungschancen in Stadt und Land und lebendige, handlungsfähige Kommunen" - wie dieser Widerspruch aufzulösen sein wird, ist eine spannende Frage.
Das Anhörrecht der kommunalen Spitzenverbände durch gesetzlich geregelte Anhörungsfristen zu stärken, hatte die CDU vor der Wahl zugesagt. Im Koalitionsvertrag findet sich hierzu nichts.
Den kommunalen Finanzausgleich im Sinne der Kommunen zu reformieren, hatten die Grünen schon fast geschworen. Geblieben ist das auch ansonsten im Vertragswerk gern verwandte "überprüfen", d.h. "mir gugge emol", verlässliche Zusagen sucht man vergeblich.
Wie vor diesem Hintergrund die "vom Land gebrauchten starken und handlungsfähigen Kommunen" ihre "Zukunftsfähigkeit sichern" sollen, bleibt ein Geheimnis.
Auch "geprüft" werden soll eine Reduzierung der Landkreise auf drei - nichts erreichen ausser streichen, kann man da nur sagen.
Dass beim Wahlrecht das bewährte Höchstzahlverfahren abgeschafft und durch das kleinparteienfreundliche Hare/Niemeyer-Verfahren ersetzt: Dieses Geschenk der CDU an FDP und B90/Grüne ist verständlich, öffnet aber aufgrund des Rechts der Räte, die Sitzzahl in Ausschüssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen frei festzulegen, durch das "Alabama-Paradoxon" dem Missbrauch Tür und Tor: So kann eine Partei ein Mandat verlieren, wenn bei gleichem Wahlergebnis insgesamt mehr Mandate zu verteilen sind.
Alle Alarmglocken schrillen bei den angekündigten "Prüfungen" des Abschaffens der Stichwahl bei Direktwahlen: Diese schon in NRW "erprobte" und unter demokratischen Legitimierungsgesichtspunkten höchst gefährliche Maßnahme ist rundweg abzulehnen - sie führt zu noch mehr Unsicherheit bei den Wählern.
Erfreulich hingegen ist bei den Wahlrechtsänderungen die "Prüfung" der Absenkung des Wahlalters auf 16 sowie des "Kumulierens" und "Panaschierens" ebenso wie die "Prüfung" (mal wieder) der Verbesserung kommunaler Direktbeteiligungsmöglichkeiten. Der "Familienpass" ist immerhin ein richtiger Ansatz, die SGK-Idee "frei ab drei" wäre allerdings besser gewesen.
SGK wie auch SSGT hatten eine Novellierung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar gefordert, die zu einer erheblichen Entbürokratisierung und zur Wiederherstellung der Rechte kommunaler Selbstverwaltung führen müsse . Auch müsse überprüft werden, ob die Regeln zum Ausscheiden aus dem EVS hinsichtlich der Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung (§ 3 EVSG) im Einklang mit dem dem Zweckverband grundsätzlich aufgegebenen Prinzip der Solidargemeinschaft aller 52 Städte und Gemeinden stehen.
Was soll nun konkret geschehen? Man ahnt es schon: Der EVS wird "evaluiert", also "geprüft" - irgendwie.
Was die schulische Ganztagsbetreuung angeht, hatte die kommunale Seite eine parlamentsgesetzliche Festschreibung der Finanzierung von Ganztagsschulen sowie in diesem Parlamentsgesetz die lückenlose Beschreibung der Gesamtfinanzierung verlangt. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Finanzierung von Ganztagsschulen ausschließlich durch das Land ohne kommunale Beteiligung stattfindet. Bei den umfangreichen Aussagen zur "Bildung und Betreuung" fehlen aber entsprechende Aussagen völlig.
Weitere wichtige Forderungen waren die ersatzlose Aufhebung des "Bürokratiemonstrums" Grundwasserentnahmeentgeltgesetz, eine gesetzliche Regelung der Aufteilung der Betriebskosten im Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz sowie eine Änderung des Weisungsrechts aus § 114 Abs. 4 KSVG, und zwar so, dass es für die Vertretung der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Organen eines Zweckverbandes nicht gilt. Auch hier: Komplette Fehlanzeige.
Zusammengefasst: Die Geburtsfehler dieses Koalitionsvertrages sind vor allem zwei Dinge - das völlige Fehlen belastbarer Aussagen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation ebenso wie die absolut falschen Weichenstellungen im Bereich kommunalwirtschaftlicher Betätigung. Ansonsten wird viel "geprüft", für die kommunale Selbstverwaltung aber wenig getan - die konkret ins Auge gefassten Änderungen sind allesamt politisch-taktische Spielchen und helfen den Kommunen nicht konkret. Kreise, Städte und Gemeinden zählen im kleinen Saarmaika nicht besonders viel.